AGB

Hebammenpraxis Meilenstein I Esslinger Str. 65 I 73765 Neuhausen I 07158 - 9547409

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen des oben 
genannten Vertragspartners.

Terminverlegung

Da die betreuende Hebamme auch zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, können in 
Ausnahmefällen Termine kurzfristig nicht wahrgenommen werden. In diesem Falle wird sie sich 
so schnell es ihr möglich ist melden und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine 
Berufshaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme. Sofern ein Arzt 
hinzugezogen werden muss, entsteht zu diesen ein gesondertes Vertragsverhältnis. Die 
Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen

Rechnungen der Hebammenpraxis an Selbstzahler/innen sind innerhalb der Zahlungsfrist zu 
begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle 
(§286 Abs. 3 BGB). 
Privatversicherte informieren sich bitte bei Ihrer Versicherung über den Umfang und der 
Erstattungsfähigkeit von Hebammenhilfe. 
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen jeweils eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 
EUR berechnet. 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Art und Zweck der zu verarbeitenden Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patient/in wie auch 
der Kinder, von der Hebammenpraxis als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und 
genutzt. Neben Angabe zur Person und sozialem Status gehören hierzu insbesondere die für die 
Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt 
lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß 
der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme 
erforderlich ist. Die Hebammenpraxis erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von 
Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patient/in einwilligt oder eine gesetzliche 
Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Fällen gegeben ist:
• Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten 
Berufsgruppen der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die 
Hebamme jedoch mit diesen Berufsgruppen austauschen, sofern die Patient/in hiermit 
einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die 
Patient/in nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

Hebammenpraxis Meilenstein I Esslinger Str. 65 I 73765 Neuhausen I 07158 - 9547409

• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere der 
Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebammenpraxis 
unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe 
Abrechnungsstelle.
• Bei Privatpatient/innen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung 
direkt gegenüber der Patient/in, sei es durch die Hebammenpraxis unmittelbar oder eine 
externe Abrechnungsstelle
• Sofern Probenentnahmen vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung 
der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patient/in einen 
Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und 
abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten 
aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre 
aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach §630f Abs.3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der 
Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen 
Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf 
§199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre 
aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und 
Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht 
auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 18 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder 
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein 
Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen 
Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige 
Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711-615541-0, Telefax: 0711-615541-15
E-Mail: poststelle @lfdi.bwl.de, Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de