Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Hebammenpraxis Meilenstein I Esslinger Str. 65 I 73765 Neuhausen I 07158 - 9547409
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen des oben
genannten Vertragspartners.
Terminverlegung
Da die betreuende Hebamme auch zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, können in
Ausnahmefällen Termine kurzfristig nicht wahrgenommen werden. In diesem Falle wird sie sich
so schnell es ihr möglich ist melden und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme. Sofern ein Arzt
hinzugezogen werden muss, entsteht zu diesen ein gesondertes Vertragsverhältnis. Die
Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Rechnungen der Hebammenpraxis an Selbstzahler/innen sind innerhalb der Zahlungsfrist zu
begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle
(§286 Abs. 3 BGB).
Privatversicherte informieren sich bitte bei Ihrer Versicherung über den Umfang und der
Erstattungsfähigkeit von Hebammenhilfe.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen jeweils eine Mahngebühr in Höhe von 5,00
EUR berechnet.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Art und Zweck der zu verarbeitenden Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patient/in wie auch
der Kinder, von der Hebammenpraxis als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und
genutzt. Neben Angabe zur Person und sozialem Status gehören hierzu insbesondere die für die
Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt
lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß
der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme
erforderlich ist. Die Hebammenpraxis erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von
Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patient/in einwilligt oder eine gesetzliche
Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Fällen gegeben ist:
• Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten
Berufsgruppen der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die
Hebamme jedoch mit diesen Berufsgruppen austauschen, sofern die Patient/in hiermit
einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die
Patient/in nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
Hebammenpraxis Meilenstein I Esslinger Str. 65 I 73765 Neuhausen I 07158 - 9547409
• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere der
Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebammenpraxis
unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe
Abrechnungsstelle.
• Bei Privatpatient/innen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung
direkt gegenüber der Patient/in, sei es durch die Hebammenpraxis unmittelbar oder eine
externe Abrechnungsstelle
• Sofern Probenentnahmen vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung
der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patient/in einen
Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und
abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten
aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre
aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach §630f Abs.3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der
Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen
Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf
§199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre
aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und
Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 18 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein
Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen
Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige
Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711-615541-0, Telefax: 0711-615541-15
E-Mail: poststelle @lfdi.bwl.de, Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.